“Nicht zuzumuten”

(dpa) Trotz religiöser Bedenken seiner Eltern muss ein muslimisches Mädchen in Remscheid (Nordrhein-Westfalen) weiter am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Eltern auf Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht einer Realschule in Remscheid ab. Die Gewissensgründe seien zwar plausibel, es sei der Schule aber aus organisatorischen Gründen nicht zuzumuten, getrennten Unterricht anzubieten, urteilten die Richter (AZ.: 18 K 301/08). Die Eltern hatten argumentiert, die islamische Kleiderordnung verpflichte das Mädchen, seinen Körper vor fremden Blicken zu schützen.

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